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Comicfigur als Profilbild bei Facebook - Harmlose Kindheitserinnerungen oder Abmahnfalle? Interview mit RA’in Dr. Natalie Löw

Grafik zeigt Comicfigur, Stefan-Bayer_pixelioEine Comicfigur als Profilbild bei Facebook - Harmlose Kindheitserinnerungen oder Abmahnfalle? Interview mit RA’in Dr. Natalie Löw, Kanzlei Kleymann, Karpenstein & Partner in Wetzlar.

Anlässlich eines Aufrufs bei Facebook, das Profilbild gegen ein Comicbild aus der eigenen Kindheit auszutauschen, um für eine kurze Zeit keine „Menschenbilder“ auf Facebook mehr zu sehen, führte das EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen ein Interview mit Rechtsanwältin Dr. Natalie Löw, Wetzlar.


Andreas Heines, EC-M: Facebook ist derzeit eines der angesagtesten Social Media Angebote, die es gibt. Über 550 Mio. Nutzer gibt es weltweit, ca. 12 Mio. Nutzer allein in Deutschland. Der Aufruf auf Facebook führte dazu, dass unzählige Facebook-Nutzer ihr Profilbild gegen Bilder z.B. von Mickey Maus, Biene Maja, Lucky Luke etc. ausgetauscht haben. Viele von ihnen werden die Aktion vielleicht lustig gefunden und sich mit Comicbildern beteiligt haben, die sie über eine einfache Google-Suche gefunden haben. Die wenigsten Teilnehmer werden darüber nachgedacht haben, ob dieses Verhalten auch rechtlich in Ordnung war.
Frau Dr. Löw, wo lauern bei solchen oder ähnlichen Aktionen die Gefahren?

RA’in Dr. Natalie Löw: Die Gefahren liegen in der bewussten oder unbewussten Verletzung von Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten Dritter. Die meisten Bilder und Logos, die man über die Google-Suche finden kann, sind urheberrechtlich geschützt. Es ist daher grundsätzlich nicht zulässig, sie ohne Zustimmung des Berechtigten zu kopieren und in anderem Zusammenhang ins Netz zu stellen. Dabei kann eine Rechtsverfolgung durch Schutzrechtsinhaber mit beträchtlichen Kostenfolgen für die Nutzer verbunden sein. 
Bei Social Media Angeboten wie Facebook, Xing oder Schüler-VZ sind Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Die Nutzer stellen Fotos von Freunden oder Verwandten ins Netz, meist ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Je „witziger“ oder „peinlicher“ das Foto von der letzten Party, umso besser. Nicht selten taucht auch der Name des Betreffenden auf dem Foto auf. Vor allem Jugendliche machen sich dabei in der Regel keine Gedanken darüber, dass sie dadurch Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen oder gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen könnten. Die Comicbilder-Aktion von Facebook stellt einen Aufruf dar, Urheberrechtsverstöße zu begehen, denn auch Comicbilder genießen Urheberschutz. Vor allem wegen der massenhaften Nutzung von Facebook durch arglose Jugendliche halte ich diese Aktion für bedenklich.

Das vollständige Interview lesen Sie exklusiv auf unserer Fanpage unter http://facebook.com/ecm.websitecheck

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Bildnachweis:  Stefan Bayer / pixelio.de

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