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Neulich beim Website Check...

Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis in unserer Beitragsreihe "Neulich beim Website Check ..."

Podcast

In kurzen Episoden informieren wir Sie regelmäßig über Veranstaltungen des EC-M und über interessante Themen rund um den elektronischen Geschäftsverkehr.

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Wir haben 15 Gäste online

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16.02.2011: Schon über 120 Anmeldungen, doch ...

... zu viele Fehler im Impressum!
Wir freuen uns über bereits mehr als 120 angemeldete Websites zum Hessischen Website Award 2011.
Leider müssen wir in der juristischen Vorprüfung feststellen, dass rund ein Viertel über ein nur unzureichendes oder fehlerhaftes Impressum verfügen.

Zwischenstand im Hessischen Website Award 2011:
Rund 25 % der bisher eingereichten Websites haben Fehler im Impressum und können so nicht am Hessischen Website Award 2011 teilnehmen.

Beim Hessischen Website Award 2011 werden Websites prämiert, die anderen Unternehmern als "Best practise"-Beispiele dienen können, weil sie z.B. innovativ gestaltet sind oder die Zielgruppe besonders gekonnt ansprechen.

Nicht prämiert werden können Websites, die im ebenfalls wichtigen Kriterium "juristisch korrekte Anbieterkennzeichnung" Lücken oder Fehler aufweisen.

Hierzu zählen u.a. die falsche oder unvollständige Angabe der Rechtsform des Unternehmens, die fehlende Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder berufsrechtlichen Vorschriften oder die Zitierung von Vorschriften, die seit Jahren nicht mehr existent sind.

Bei den vorgefundenen Verstößen handelt es sich auch um wettbewerbsrechtlich abmahnfähige Tatbestände.

Alle Teilnehmer werden gebeten, sich noch einmal zu vergewissern, dass sie am 28.2. alle Anforderungen erfüllen.

Erste Hinweise erhalten Sie unter
http://hessen.website-award.net/teilnahmebedingungen/rechtskonformes-impressum.html

Sollten Sie bezüglich der Angaben im Impressum Ihrer Website unsicher sein, konsultieren Sie - nicht nur im Interesse der Teilnahme am Wettbewerb - einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Die gesamte Beratungsleistung zum Thema juristisch erforderliche Texte auf Websites durch einen Anwalt ist günstiger als die Kosten für die erste Abmahnung.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

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