Werden Sie follower!

Logo TwitterFolgen Sie uns
auf Twitter!

EC-M auf Facebook

NEG - www.ec-net.de

Logo Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr
Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG)

E-Business für Mittelstand und Handwerk: www.ec-net.de

Gefördert durch das

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Suche

Schneller Kontakt zum EC-M

Fragen? Bei Anruf Service.
Tel.: 0641 / 309 1347 
Weitere Kontaktinformationen... 

Neulich beim Website Check...

Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis in unserer Beitragsreihe "Neulich beim Website Check ..."

Podcast

In kurzen Episoden informieren wir Sie regelmäßig über Veranstaltungen des EC-M und über interessante Themen rund um den elektronischen Geschäftsverkehr.

Podcast Feed

Wer ist online?

Wir haben 6 Gäste online

PDF

Ein Wermutstropfen zum Hessischen Website Award 2010

Mann zeigt die rote KarteJuristische Fehlerquote bei 39,3%

110 von 280 angemeldeten Websites zum Hessischen Website Award 2010 mussten wegen juristischer Mängel von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Dabei stand es deutlich in den Teilnahmebedingungen: „Es kommen nur die Websiten in die Jurybewertung, die über eine rechtskonforme Anbieterkennzeichnung verfügen.“ Und direkt im Anschluss hieß es: „Informationen zu den notwendigen Angaben eines Impressums finden Sie hier (mit einem Link zum besagtem Thema)“.

Analyse der Mängel

Die Analyse der Mängel ergibt, dass die Unternehmer stellenweise nicht einmal die Grundlagen beachten - und sich damit der Gefahr einer Abmahnung durch Konkurrenten oder der Verhängung von Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden aussetzen.

Abmahnfähige Fehler im Impressum sind beispielsweise die Angabe einer Postfachadresse statt der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, ein nur abgekürzter Vorname des vertretungsberechtigten Geschäftsführers, die fehlende Nennung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei einer KG, oder statt der gesetzlich geforderten Angabe einer E-Mail-Adresse wird eine Kontaktmöglichkeit nur über ein elektronisches Kontaktformular angeboten.

Unser Rat:
Wenn Sie die korrekte Anbieterkennzeichnung für Ihre Website nicht sicher selbst fehlerfrei erstellen können, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung. Die Kosten hierfür sind erheblich geringer als die erste Abmahnung.

Disclaimer – einfach nicht auszurotten

Eine weitere Fehlerquelle betrifft die immer noch anzutreffenden Haftungsausschlüsse (auch Disclaimer genannt).
Der Wunsch, zwar großzügig auf externe Seiten zu verlinken, dann aber doch lieber für seine gegebene Empfehlung nicht haften zu wollen, scheint seit mehr als zehn Jahren kommerzieller Internetnutzung ungebrochen.

Am Beispiel Haftungsausschluss für externe Links wird das Phänomen „copy and paste“ im Internet besonders deutlich. Da finden Unternehmer beim Surfen im Web Haftungsausschlüsse im Impressum vieler Internetseiten.
„Juristische Texte im Impressum machen was her“, denkt sich hier vielleicht der ein oder andere Unternehmer, „und wenn ich damit auch noch meine Haftung einschränken kann, gehören diese Texte auch auf meine Seite.“ Oft werden dann solche Texte - ohne sich über den juristischen Aussagegehalt zu informieren - schlicht auf die eigene Seite kopiert.

Landgericht Hamburg – missverstanden und tausendfach kopiert

Noch schlimmer wird es, wenn hierzu das Landgericht Hamburg zitiert wird: „Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen."
Das Landgericht Hamburg hat jedoch genau etwas anderes festgestellt, als in den Disclaimern immer behauptet wird. Jedenfalls ist im Urteil mit keinem Wort erwähnt, dass ein Haftungsausschluss oder eine Distanzierung für eine Freizeichnung von der Haftung ausreichend ist.
Da es nach deutschem Recht überhaupt nicht möglich ist, mit einem Haftungausschluss das herrschende Recht außer Kraft zu setzen, sind solche Disclaimer vollkommen überflüssig und im Zweifel sogar schädlich.

Viele Unternehmer, die beim EC-M einen Website Check durchführen lassen und auf diese Problematik angesprochen werden, berichten davon, dass sie es gar ihrer Webdesign-Agentur überlassen hätten, die Anbieterkennzeichnung für ihr Unternehmen anzufertigen. Ein Leichtsinn, der schnell teuer werden kann.

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ - ein weiteres Märchen aus dem Internet

Ebenfalls immer häufiger zu lesen ist der Hinweis “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt”. Eine solche Klausel dürfte keine rechtliche Bedeutung haben. Eine Abmahnung kann nach derzeitiger Rechtslage auch ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, was wohl kaum durch einseitige Bestimmung ausgeschlossen werden kann.
Schlimmer noch: Mittlerweile mahnt die Wettbewerbszentrale die Verwender dieser Klausel sogar aktiv ab, weil die Klausel als rechtswidrig erachtet wird.
Hintergrund der Abmahnung ist, dass § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG vorsieht, dass man im Fall eines Wettbewerbsverstoßes eben nicht sofort ein gerichtliches Verfahren einleitet, sondern dem Abgemahnten durch Abgabe einer Unterlassungserklärung die Möglichkeit gibt, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Da § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG auch den Ersatz der erforderlichen Abmahnkosten vorsieht, wäre eine entsprechende Klausel, so die Ansicht der Wettbewerbszentrale, als unwirksame AGB-Klausel zu werten.
Ergebnis: Wer diese Klausel verwendet, vermeidet keine Abmahnungen, sondern löst sie damit erst aus.

Fazit:
In juristischen Fragen, die die eigene Website betreffen, setzen viele Unternehmer offenbar „auf Lücke“ - ein Umstand, der gerade kleine Unternehmen im Fall einer kostenpflichtigen Abmahnung teuer zu stehen kommen und schnell an finanzielle Grenzen drängen kann.

Lassen Sie es nicht so weit kommen! Wir dürfen zwar keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten, aber im Rahmen eines kostenlosen Website Checks überprüfen wir auch rechtliche Aspekte Ihrer Website und legen den Finger in die „juristische Wunde“.
Melden Sie sich jetzt an.

Haben Sie Fragen? Ihre Ansprechpartner im EC-M sind Edgar Reinhardt und Andreas Heines.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0641 / 309 1347.

Kommentar schreiben